Renault Megane Sedan
Die angegebenen Gewichte beziehen sich auf ein Basisfahrzeug ohne Sonderausstattung. Sie variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt. | |
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Gewichtsangaben auf dem Typenschild Fahrzeugtypenschilder |
Anhängelast gebremst* | Erhältlich durch folgende Formel: MTR - MMAC |
Ungebremste Zuglast* | 655 kg |
Zulässige Stützlast* | 75 kg |
Zulässige Dachlast | |
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Bei einem Rechenwert für MTR - MMAC gleich Null oder bei MTR gleich Null (oder fehlender Angabe) laut Typenschild ist das Abschleppen untersagt.
- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
- Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
- MMTA hinten um bis zu 15 % überschritten,
- MMAC um 10 % oder 100 kg überschritten (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).
In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 Psi) erhöht werden.
- Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Metern um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.