Renault Kangoo E-Tech electric
Die angegebenen Gewichte beziehen sich auf ein Basisfahrzeug ohne Sonderausstattung. Sie variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Modelle | Ausführung Kastenwagen | Ausführung Kombi | ||
|---|---|---|---|---|
Normales Fahrgestell | Langes Fahrgestell | Normales Fahrgestell | Langes Fahrgestell | |
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Gewichtsangaben auf dem Typenschild Fahrzeugtypenschilder | |||
Anhängelast, gebremst* | wird berechnet: MTR ‑ MMAC | |||
Anhängelast, ungebremst* | 750 kg | |||
Zulässige Stützlast* | 75 kg | |||
Zulässige Dachlast | ||||
*Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Bei einem Ergebnis von MTR - MMAC gleich Null oder bei MTR gleich Null (oder bei fehlender Angabe) am Typenschild ist ein Ziehen/Abschleppen untersagt.
- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
- Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,
- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welcher Grenzwert zuerst erreicht ist)
In den beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 80 km/h (Kastenwagen) bzw. 100 km/h (Kombi) betragen und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.