Renault Kangoo E-Tech electric

Die angegebenen Gewichte beziehen sich auf ein Basisfahrzeug ohne Sonderausstattung. Sie variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.

Modelle

Ausführung Kastenwagen

Ausführung Kombi

Normales Fahrgestell

Langes Fahrgestell

Normales Fahrgestell

Langes Fahrgestell

Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)

Zulässige Achslast (MMTA)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Gewichtsangaben auf dem Typenschild Fahrzeugtypenschilder

Anhängelast, gebremst*

wird berechnet: MTRMMAC

Anhängelast, ungebremst*

750 kg

Zulässige Stützlast*

75 kg

Zulässige Dachlast

Transportausrüstung, Fahrzeuge mit Befestigungspunkten

*Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)

Bei einem Ergebnis von MTR - MMAC gleich Null oder bei MTR gleich Null (oder bei fehlender Angabe) am Typenschild ist ein Ziehen/Abschleppen untersagt.

  • Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
  • Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
  • eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,
  • eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welcher Grenzwert zuerst erreicht ist)

In den beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 80 km/h (Kastenwagen) bzw. 100 km/h (Kombi) betragen und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.