Renault Symbioz
Öffnen von außen
Vordertüren
Sind die Türen bereits entriegelt oder Sie tragen die Keycard bei sich, greifen Sie den Türgriff 1 und ziehen Sie ihn zu sich.
Hintere Türen
Sind die Türen bereits entriegelt oder Sie tragen die Keycard bei sich, greifen Sie den Türgriff 2 und ziehen Sie ihn zu sich.
Öffnen von innen
Am Griff 3 ziehen.
Je nach Fahrzeug muss der Griff 3 eventuell zwei Mal gezogen werden: ein erstes Mal zum Entriegeln, ein zweites Mal zum Öffnen der Tür.
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Aus Sicherheitsgründen dürfen die Türen nur bei stehendem Fahrzeug geöffnet oder geschlossen werden.
Akustische Warnung für Erinnerung an das Einschalten des Lichts
Beim Öffnen einer Vordertür ertönt ein akustisches Signal, wenn bei ausgeschalteter Zündung die Fahrzeugbeleuchtung nicht ebenfalls ausgeschaltet ist.
Warnsummer Tür oder Gepäckraumklappe offen
Bei stehendem Fahrzeug und eingeschalteter Zündung zeigt die Abbildung 4 auf der Instrumententafel an, welche Öffnungselemente (Türen, Gepäckraum) geöffnet oder falsch geschlossen sind.
Sobald das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von ca. 10 km/h erreicht, zeigt eine Kontrolllampe an, ob die Tür(en) oder der Gepäckraum offen oder nicht richtig geschlossen sind, und die Meldung "„Gepäckraum offen“ oder „Tür offen“ sowie ein Signalton ertönen etwa 40 Sekunden lang, bis die Tür oder der Gepäckraum geschlossen ist.
Kindersicherheit
Um zu verhindern, dass die hinteren Türen von innen geöffnet werden können, den Hebel 5 umlegen und von innen prüfen, ob die Türen sicher verriegelt sind.
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Verantwortung des Fahrers beim Parken oder Anhalten des Fahrzeugs
Verlassen Sie niemals Ihr Fahrzeug (auch nicht für kurze Zeit), so lange sich ein Kind, ein körperlich oder geistig beeinträchtigter Erwachsener oder ein Tier im Fahrzeug befinden.
Diese könnten den Motor starten und Funktionen aktivieren (z. B. die elektrischen Fensterheber) oder die Türen verriegeln und somit sich und andere gefährden.
Zudem kann es bei warmer Witterung und/oder Sonneneinwirkung im Fahrgastraum rasch sehr heiß werden.
LEBENSGEFAHR BZW. GEFAHR SCHWERER VERLETZUNGEN.